Eine Transgender-Frau in der Ukraine versucht seit fast einem halben Jahr, aus dem Wehrregister gestrichen zu werden, nachdem sie ihre Dokumente offiziell hatte ändern lassen. Das territoriale Rekrutierungszentrum weigerte sich, die Angelegenheit zu klären, und verwies auf das Fehlen eines geeigneten Verfahrens. Nun muss ein Gericht darüber entscheiden.
Die Klägerin ist etwa 30 Jahre alt. Ihrem Anwalt Roman Lichatschow zufolge versuchten sie zunächst, das Problem außergerichtlich zu lösen: Sie schickten Eingaben und anwaltliche Anfragen und wandten sich an den Menschenrechtsbeauftragten der Werchowna Rada sowie an Abgeordnete. Eine Zeit lang reagierte das territoriale Rekrutierungszentrum überhaupt nicht.
Als schließlich doch eine offizielle Antwort einging, wurde der Frau unter anderem empfohlen, sich zur Feststellung ihrer Wehrdiensttauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen.
Genau hier zeigt sich jedoch der zentrale Widerspruch dieses Falls.
Die militärärztliche Kommission beurteilt den Gesundheitszustand und die Diensttauglichkeit. Sie bestimmt nicht das rechtliche Geschlecht einer Person. Auch eine Geschlechtsänderung an sich — rechtlich oder operativ — führt nicht automatisch zur Dienstuntauglichkeit. Das Problem liegt dem Anwalt zufolge also nicht darin, wohin das TCC die Frau schickt.
Formell sind die Dokumente bereits geändert. Doch die Wehrerfassung folgt weiterhin ihrer eigenen Logik.
Und dies ist kein Einzelfall.
Im Februar berichtete ZMINA über eine Transgender-Frau aus Charkiw, die sich in einer ähnlichen Situation befand. In ihrem Reisepass und ihrer Geburtsurkunde war ihr Geschlecht als weiblich eingetragen, das territoriale Rekrutierungszentrum weigerte sich jedoch, sie aus dem Wehrregister zu streichen, und verlangte zudem, dass sie sich einer Untersuchung durch die militärärztliche Kommission unterzieht.
Daraufhin zog die Frau vor Gericht – und gewann.
Das Bezirksverwaltungsgericht Charkiw erklärte die Weigerung für rechtswidrig. Eine der zentralen Schlussfolgerungen des Urteils war recht eindeutig: Das Fehlen einer besonderen Regelung kann für sich genommen kein Grund sein, einer Person etwas zu verweigern. Das Gericht verpflichtete die Behörde, die Klägerin aus dem Wehrregister zu streichen und die Angaben im Register „Oberih“ zu ändern.
Die vorliegende Geschichte ist deshalb interessanter als ein weiterer individueller Rechtsstreit mit dem TCC.
Rechtsanwalt Roman Lichatschow erklärt, er betreue mehrere ähnliche Fälle und erhalte dabei nahezu identische Ablehnungen. Ihm zufolge liegt das Problem nicht mehr nur im Verhalten einzelner Beamter: Im ukrainischen Recht fehlt ein klar geregeltes Verfahren für solche Fälle, und die erforderlichen Funktionen im System „Oberih“ sind technisch noch nicht vollständig umgesetzt. Eine Gesamtstatistik zu solchen Gerichtsverfahren gibt es ebenfalls nicht.
Dadurch entsteht eine recht merkwürdige Situation: Der Staat kann einer Person offiziell neue Dokumente ausstellen, doch ein anderes staatliches System weiß nicht, wie damit umzugehen ist.
Dabei ist es wichtig, aus dieser Geschichte keinen allzu simplen Schluss zu ziehen.
Es geht nicht darum, dass Transgeschlechtlichkeit eine Person automatisch vom Militärdienst befreit oder ihre medizinische Untauglichkeit bedeutet. Genau das betont der Rechtsanwalt ausdrücklich. Im Streit geht es um etwas anderes: darum, wie der Staat eine Person nach der offiziellen Änderung ihres rechtlichen Geschlechts im Wehrregister führen soll und ob das Fehlen eines von den Behörden vorgesehenen Verfahrens ein Grund sein kann, alles unverändert zu lassen.
Ein ukrainisches Gericht hat diese Frage faktisch bereits beantwortet: nein.
Nun versucht eine weitere Frau, eine vergleichbare Entscheidung zu erwirken.
Und wenn der Rechtsanwalt recht hat und es bereits mehrere solcher Fälle gibt, wird es künftig weniger darum gehen, wie viele weitere trans Personen Prozesse gegen das TCC gewinnen können, sondern vielmehr darum, wann der Staat endlich ein Verfahren festlegen muss, für das derzeit jede betroffene Person einzeln vor Gericht ziehen muss.
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