Bislang kämpfen echte gleichgeschlechtliche Paare in Russland um die elementare Anerkennung ihrer Beziehungen, während ein Teil wohlhabender Russen im Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine deutlich pragmatischere Anwendung gefunden hat — als Möglichkeit, die Kosten für eine europäische Aufenthaltsgenehmigung zu halbieren.
Was ist passiert
Laut dem Telegram-Kanal «Baza» gewinnt unter russischen Millionären ein Schema zur Erlangung der griechischen «Goldenen Visa» über eine fingierte gleichgeschlechtliche Partnerschaft an Popularität. Die Mechanik ist einfach: Ein Russe kauft in Griechenland eine Immobilie, ein zweiter schließt mit ihm eine Vereinbarung über das Zusammenleben — und beide erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, obwohl nur einer die Investition bezahlt hat. Dadurch zahlt jeder Teilnehmer des Modells etwa halb so viel, wie er zahlen müsste, wenn er das Visum selbst beantragen würde.
Das Ausmaß des Phänomens können wir nicht unabhängig bestätigen — „Baza“ nennt keine Quellen, und andere Medien haben bisher keine eigenen Recherchen zu diesem Thema veröffentlicht. Doch die rechtliche Konstruktion, die ein solches Modell theoretisch ermöglicht, ist durchaus real, und Doberman.media damit hat er sich beschäftigt.
Wie das aus rechtlicher Sicht funktioniert
Das griechische Investitionsresidenzprogramm ist tatsächlich so gestaltet, dass der Ehepartner oder Partner des Investors zusammen mit ihm eine Aufenthaltsgenehmigung erhält — ohne eine separate Investitionsschwelle. Diese Regel ist auf echte Familien ausgelegt, doch das Gesetz schreibt formal nicht vor, dass die Partnerschaft in irgendeinem nachweisbaren Sinn „echt“ sein muss..
Das zweite Schlüsselelement ist das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft, das in Griechenland seit einem bestimmten Zeitpunkt auch für gleichgeschlechtliche Paare, einschließlich Ausländer, zugänglich ist. Die notarielle Beurkundung des Zusammenlebens ist ein vergleichsweise einfaches Verfahren: Es ist nicht erforderlich, die Ehefreiheit im Herkunftsland nachzuweisen, und man muss kein kompliziertes Verfahren durchlaufen, wie bei der Registrierung einer offiziellen Ehe beim Standesamt. Genau diese Leichtigkeit schafft die Schlupflöcher.
Die dritte Bedingung, über die „Baza“ berichtet — die Notwendigkeit einer zweiten Staatsbürgerschaft zumindest bei einem der „Partner“. Seit 2022 vergibt Griechenland tatsächlich keine Golden Visa mehr an russische Staatsbürger ohne Pass eines Drittlandes. Es sei darauf hingewiesen, dass die aktuelle Investitionsschwelle bis 2026 je nach Region auf €400 000–800 000 gestiegen ist, sodass der im Ausgangstext genannte Betrag von €250 000 (und entsprechend €125 000 pro Person) vermutlich ein Nachhall früherer Programmbedingungen ist.
Wie realistisch und zuverlässig ist das als Schema
Die rechtliche Grauzone ist plausibel, aber nicht risikolos:
- Aufhebung der Aufenthaltsgenehmigung. Wenn die Migrationsbehörden eine Scheinbeziehung vermuten — etwa bei festgestelltem fehlendem Zusammenleben oder widersprüchlichen Aussagen im Gespräch — kann der Status nachträglich widerrufen werden. Angesichts der Zunahme solcher Konstruktionen in verschiedenen EU-Ländern gehen die Migrationsbehörden „Beziehungen auf dem Papier“ immer genauer nach; gleichgeschlechtliche Paare werden traditionell besonders sorgfältig geprüft — gerade weil Scheinehen/-partnerschaften von Migranten bereits als Mittel zur Legalisierung genutzt wurden.
- Betrug gegenüber dem Staat. In den meisten EU-Rechtsordnungen gilt das Eingehen einer Partnerschaft ausschließlich zum Erlangen des Aufenthaltsstatus als Täuschung der Migrationsbehörden und kann nicht nur zur Aufhebung des Visums, sondern auch zu strafrechtlicher Verfolgung führen.
- Verdeckter Status in Russland. Die eigentlichen Ehepartner der Beteiligten bleiben in der RF, und eine Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Ehe in Griechenland ist nicht erforderlich — das heißt, formal kann eine Person im Inland offiziell verheiratet sein und zugleich im Ausland eine Partnerschaft eintragen lassen. Das löst das Problem für die betreffende Person selbst nicht — bei einer späteren Prüfung (z. B. bei einem Antrag auf Staatsbürgerschaft nach 5+ Jahren) kommt die Unstimmigkeit leicht ans Licht.
- Sanktioniertes Konto eröffnet. Der Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung hebt die Banken-Compliance nicht auf: Europäische Banken prüfen die Herkunft der Gelder und die Staatsangehörigkeit des Kunden weiterhin getrennt vom Aufenthaltsstatus. Das heißt: Die Aufenthaltsgenehmigung erleichtert die Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum, „löscht“ die Sanktionsrisiken aber nicht automatisch.
Und nun zur Ethik
Hier wird die Sache für die Leser unseres Queer-Magazins wirklich unangenehm.
Das Argument für das Modell klingt meist so: Es handelt sich um ein opferloses Delikt, niemand wurde geschädigt, die Beteiligten sind Erwachsene, die einen legalen rechtlichen Mechanismus nutzen — nicht dem „Geist“ des Gesetzes folgend, aber auch nicht dessen Wortlaut verletzend.
In einer Situation, in der der russische Staat die LGBTQ+-Community offiziell als „extremistische Bewegung“ eingestuft hat, liegt die Ironie darin, dass wohlhabende heterosexuelle Männer (vermutlich) gerade das Institut nutzen, das zum Schutz gleichgeschlechtlicher Paare geschaffen wurde, um Bürokratie zu umgehen — und darin lässt sich sogar eine zynische Schläue erkennen.
Das Gegenargument ist ernster. Das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Griechenland existiert, weil echten gleichgeschlechtlichen Paaren historisch grundlegende Rechte verweigert wurden — Erbrecht, gemeinsames Eigentum, Legalisierung der Beziehung. Jeder erwiesene Fall einer solchen Scheinpartnerschaft liefert konservativen Politikern und Medien Anlass zu sagen: „Seht ihr, diese Partnerschaften von euch sind nur eine Schlupfloch für Betrüger“, das Vertrauen in die Institution insgesamt untergräbt und den Boden für verschärfte Kontrollen bereitet, die letztlich diejenigen treffen, die schon jetzt ihren Amtspersonen häufiger die Echtheit ihrer Beziehungen nachweisen müssen als heterosexuelle Familien.
Mit anderen Worten: Ein Privileg, das wohlhabende Menschen als bequemen Trick nutzen, ist für viele LGBTQ+-Menschen der einzige zugängliche Weg zu elementarem rechtlichem Schutz. Seine Nutzung als finanzielle Hintertür — selbst ohne böse Absicht — entwertet gerade die Kategorie, auf die aus Spargründen zurückgegriffen wird.
Was ist das Ergebnis
Das Schema, über das „Baza“ schreibt, mag technisch plausibel sein und sich auf reale Besonderheiten des griechischen Einwanderungsrechts stützen. Doch juristisch bewegt sie sich am Rand des Betrugs und wirkt aus ethischer Sicht offen parasitär — die Nutzung eines Instruments, das zum Schutz einer vulnerablen Gruppe geschaffen wurde, um auf Kosten von Investitionen wohlhabender Menschen zu sparen, deren tatsächliche sexuelle Orientierung niemand überprüft.
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