Präsident Russlands Wladimir Putin unterzeichnete das Gesetz „Über vorübergehende restriktive Maßnahmen gegen Personen, die sich außerhalb der Russischen Föderation aufhalten und der Vollstreckung von Strafen entziehen“. Das Dokument wurde auf dem offiziellen Rechtsinformationsportal veröffentlicht und tritt sofort in Kraft.
Das Gesetz richtet sich gegen Russinnen und Russen, die das Land verlassen haben und gegen die in Abwesenheit Urteile nach Strafartikeln oder „politischen“ Artikeln des Ordnungswidrigkeitengesetzes verhängt wurden (zum Beispiel wegen der „Diskreditierung“ der Armee oder der Teilnahme an „unerwünschten“ Organisationen).
Der Sprecher der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin, machte schon während der Beratung des Gesetzentwurfs keinen Hehl daraus, dass die Behörden ihn nutzen wollen, um Druck auf politische Gegner auszuüben.
„Diejenigen, die gegangen sind, müssen darüber nachdenken, wie sie vor Gericht mit einem Schuldeingeständnis auftreten können“, sagte Wolodin. — Es geht um diejenigen, die unserem Land Schaden zufügen. Um Extremisten, Verräter unseres Vaterlandes. Um diejenigen, die seit Jahren versuchen, alles zu tun, um unseren Staat zu zerstören. Rechtfertigt den Nazismus, beleidigt unsere Soldaten und Offiziere. Damit entzieht man sich zugleich der Bestrafung in anderen Staaten«.
Welche Einschränkungen hat das Gesetz zur Folge?
Das Dokument führt faktisch ein „bürgerliches Exil“ für ins Ausland gegangene Regimekritiker ein, die in ein Sonderregister des Justizministeriums aufgenommen wurden. Unter das Verbot fallen:
- Finanzielle Vermögenswerte: vollständige Sperrung von Konten und Geldmitteln bei russischen Banken sowie ein Verbot, Internet-Banking für Überweisungen zu nutzen.
- Vermögen: Verbot des Verkaufs und jeglicher Geschäfte mit Immobilien und Fahrzeugen, die in Russland registriert sind.
- Staatsdienste: Sperrung des Zugangs zum Portal „Gosuslugi“ und die Unmöglichkeit, eine elektronische Signatur zu verwenden.
- Konsularische Dienstleistungen: Verweigerung bei der Ausstellung von Reisepässen und bei der Vornahme anderer wichtiger rechtlicher Handlungen im Ausland.


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