In Belarus wurden die ersten Fälle von Verfolgung nach dem neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand der „LGBT-Propaganda“ dokumentiert. Menschenrechtler der Initiative TG House berichten, dass die Repressionen gegen die queere Community seit April 2026 stark zugenommen haben.
Was ist das für ein Gesetz? Im Jahr 2026 wurde im belarussischen Recht eine Ahndung von „Propaganda“ eingeführt. Verboten ist die Verbreitung von Informationen, die die „Attraktivität“ nichttraditioneller sexueller Beziehungen, einer Geschlechtsangleichung oder des Verzichts auf Kinder darstellen (sogenannte Propaganda der „Kinderlosigkeit“).
Welche Strafe droht?
Gemäß Artikel 19.16 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten hängen die Sanktionen vom Status des Zuwiderhandelnden ab:
- Für Privatpersonen: eine Geldstrafe von bis zu 20 Basiseinheiten.
- Für Einzelunternehmer: bis zu 100 Basiseinheiten.
- Für juristische Personen: von 100 bis 150 Basiseinheiten.
Wenn die Behörden feststellen, dass ein Minderjähriger die Informationen gesehen hat, wird die Strafe verschärft: Privatpersonen drohen eine Geldstrafe von bis zu 30 Basiseinheiten, gemeinnützige Arbeit oder Verwaltungsverhaftung.
Wie finden die Sicherheitskräfte die „Verstöße begehenden Personen“?
Laut der Direktorin von TG House, Alissa Sarmant, betreiben die Behörden ein gezieltes Monitoring sozialer Netzwerke. Zunächst werden Instagram, TikTok und YouTube überprüft. Die Betroffenen werden anhand ihrer Inhalte und Aktivitäten ausfindig gemacht; anschließend werden sie durchsucht oder verhört.
Allein im ersten Halbjahr 2026 dokumentierten Menschenrechtsaktivisten 20 Fälle von Repressionen: willkürliche Festnahmen, Kontrollen von Mobiltelefonen sowie Durchsuchungen bei Angehörigen von Personen, die das Land bereits verlassen hatten.
Die Menschen versuchen wegzukommen
Aufgrund der realen Gefahr politischer Verfolgung ist die Zahl der Anträge auf eine Notevakuierung aus Belarus deutlich gestiegen.
- Von Mai bis August 2026 gingen ein 18 Anträge auf Ausreise.
- Seit Jahresbeginn haben sich insgesamt 22 Menschen hilfesuchend an die Initiative gewandt.
- Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2025 half die Initiative bei der Evakuierung von 12 Menschen.
Was raten Menschenrechtsaktivisten?
Aktivisten rufen LGBTQ-Personen, die sich weiterhin in Belarus aufhalten, zu größtmöglicher Vorsicht auf. Sie empfehlen, die Privatsphäre-Einstellungen in den sozialen Netzwerken zu überprüfen und sämtliche öffentlich zugänglichen Inhalte kritisch zu überdenken, die von den Sicherheitskräften als „Propaganda“ ausgelegt werden könnten.
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